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Muss ich es der Risikolebensversicherung melden, wenn ich wieder mit dem Rauchen anfange?
Sie sind verpflichtet sogenannte "Gefahrerhöhungen" der Risikolebensversicherung zu melden, wenn Sie mit dem Rauchen beginnen. Wenn Sie es verschweigen, kann die Versicherung die Leistung kürzen im Leistungsfall. Wenn Sie mit dem Rauchen aufhören sollten Sie dies auch melden, dies kann möglicherweise zu günstigeren Versicherungsbeiträgen führen, die Versicherungsgesellschaft ist aber nicht verpflichtet die Beiträge zu reduzieren. Es gibt noch weitere Gefahrerhöhungen die Sie melden müssen, informieren Sie sich daher unbedingt über Ihre Pflichten als Versicherungsnehmer in den allgemeinen Versicherungsbedingungen.
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