Berufsunfähigkeitsversicherung | kostenloser Experten-Vergleich

 Foto: www.pixarbay.com


Berufs­unfähig­keitsversicherung

Jetzt kostenlosen Vergleich anfordern


Berufsunfähigkeitsversicherung

  • große Auswahl günstiger BU Tarife
  • Eigene Arbeitskraft rechtzeitig absichern
  • Beste Leistungen für jede Lebenslage 
  • BU Experten-Vergleich Testsieger
  • Einfach Beitrag sparen
  • Jetzt absichern, was Ihnen wichtig ist

 Wir ver­gleichen | Sie profitieren

 Warten sie besser nicht bis es zu spät ist, Ihre Arbeitskraft abzusichern.


Berufsunfähigkeitsversicherungen

  • Wann ist man berufsunfähig?
  • BU Vergleich 2020
  • BU Testsieger
  • Vergleich | BU Experte

Gerade in Zeiten, in denen die gesetzliche Rentenversicherung vielen Menschen bei Berufs­unfähig­keit keinen auskömmlichen Schutz mehr bietet, gehört die private Absicherung der eigenen Arbeitskraft zu den wichtigsten Vorsorgeaufgaben überhaupt. Besonders, wenn Sie nach 1960 geboren wurden. Die gesetzliche Rentenversicherung sieht für Sie dann nur noch Leistungen vorwenn aus gesundheitlichen Gründen Ihre Erwerbsfähigkeit – egal in welchem Beruf – gemindert ist.

Ihr zuletzt ausgeübter Beruf und das daraus erzielte Einkommen spielen dabei keine Rolle. Jede Tätigkeit gilt zunächst als zumutbar, bevor Sie Leistungen erhalten. ( Verweisung )

Mit einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung nehmen Sie Ihre Vorsorge selbst in die Hand.

Sie können aktuell den Verzicht auf die konkrete und abstrakte Verweisung vertraglich vereinbaren.

Sie sichern sich damit auf höchstem Niveau aktiv gegen die wirtschaftlichen Folgen (z. B. Einkommensreduzierung, niedrigere Altersrente, Obdachlosigkeit ) einer Berufs­unfähig­keit ab. 

Mein Angebot ist schnell erklärt:  niedrige Beiträge, maximaler Schutz, faire Bedingungen.

Fordern Sie jetzt Ihren Sofort-Vergleich* vom Experten an.   

Sie können hierfür das Kontakt-Formular unten nutzen. 

Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschliesslich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen. 


Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Nicht jeder bekommt eine BU Versicherung.
  • Daher empfehle ich diese so früh wie möglich abzusichern, zu gesunden Tagen. 
  • Durch frühes handeln, profitieren Sie von günstigeren Tarifen und Beiträgen.

Berufsunfähigkeitsversicherung: Ab wann ist man laut Gesetzgeber berufsunfähig?

§ 172 VVG Leistung des Versicherers

(1) Bei der Berufs­unfähig­keitsversicherung ist der Versicherer verpflichtet, für eine nach Beginn der Versicherung eingetretene Berufs­unfähig­keit die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

(2) Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.

(3) Als weitere Voraussetzung einer Leistungspflicht des Versicherers kann vereinbart werden, dass die versicherte Person auch keine andere Tätigkeit ausübt oder ausüben kann, die zu übernehmen sie auf Grund ihrer Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

Quellenangabe: https://dejure.org/gesetze/VVG/172.html

 

Berufsunfähigkeit

  • Was sind die Unterschiede gesetzlicher und privater Absicherung?

Bei der gesetzlichen Absicherung spricht man von der Erwerbsunfähigkeit. Erwerbsunfähig ist, wer keinerlei Arbeit mehr nachgehen kann. Kann man noch einer Arbeit nachgehen, wird die Rente gestaffelt. 

  • Keine Rente erhält man, wenn man noch sechs oder mehr Stunden pro Tag arbeiten kann
  • Eine teilweise Erwerbsminderungsrente von 50 Prozent erhält man, wenn man noch drei oder mehr Stunden arbeiten kann
  • Volle Erwerbsminderungsrente erhält man, wenn man weniger als drei Stunden am Tag einer Arbeit nachgehen kann

In der gesetzliche Rentenversicherung haben Arbeitnehmer dann einen uneingeschränkten Anspruch, wenn Sie nach dem 01. Januar 1961 geboren worden sind. Um Ansprüche stellen zu können, muß die sogenannte Wartezeit von mindestens fünf Jahren erfüllt sein. Wer nicht mindestens 5 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt hat, hat keinen Anspruch auf Leistung.

  • Bei Auszubis und Berufseinsteigern, besteht sehr häufig kein Anspruch auf Leistung. 
  • Gerade deshalb, ist die private Absicherung für diese Zielgruppe besonders wichtig. 

Berufsunfähigkeit

  • Psy­chi­sche Erkran­kun­gen häu­figste Ursa­che für Berufs­un­fä­hig­keit

https://www.gdv.de/de/themen/news/psychische-erkrankungen-haeufigste-ursache-fuer-berufsunfaehigkeit-31660


Diese Übersicht stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschliesslich aus den beantragten und im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Über die Annahme des Risikos, entscheidet der jeweilige Versicherer.


Hinweis auf eingeschränkte eingeschränkte Versicherer- und Vertragsauswahl gemäß § 60 VVG. 

 

Diese Information ist keine Beratung und ersetzt nicht die individuelle Einzelberatung. Wenn Sie eine Beratung wün­schen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Informationen zum Produkt erhalten Sie aus dem Produktinformationsblatt. Der Angebotstext stellt lediglich eine Kurzbeschreibung der versicherten Leistungen dar. Die rechtsverbindliche Beschreibung des Versicherungsschutzes ergibt sich ausschließlich aus den beantragten und vom Versicherer im Versicherungsschein dokumentierten Leistungen sowie aus den vereinbarten Versicherungsbedingungen. Diese Kurzleistungsübersicht dient dem schnellen Überblick über den jeweiligen Versicherungsschutz. Sie ersetzt und kommentiert nicht die jeweiligen Bedingungen. Keine Gewähr für die Vollständigkeit und Aktualität der abgebildeten Tarife. Die Höhe der Prämie ist abhängig von der individuellen Vertragsgestaltung. Über die Annahme des Risikos, entscheidet der jeweilige Versicherer. Titel des AbschnittsTitel des Abschnitt


Impressum · Rechtliche Hinweise · Datenschutz · Erstinformation · Beschwerden · Cookies

© 2017-2022 lapp-versichert.de

lapp-versichert.de hat 4,66 von 5 Sternen 238 Bewertungen auf ProvenExpert.com